Wie die verrückte Person, die auf dem New Yorker Bahnsteig schimpft, sage ich seit Jahren, dass "Investitionsvertrag" niemals Vermögenswerte umfasst, die dem Inhaber keine direkte Eigentumsbeteiligung oder einen Anteil an Einnahmen, Gewinnen oder Vermögenswerten des Emittenten verschaffen. Bemerkenswert ist, dass der neueste Entwurf von FIT21 diese Sichtweise für Sekundärtransaktionen von Krypto kodifiziert:
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