Aus dem Strafmaßmemo von Ghislaine Maxwell: "In Anbetracht der Meineid der Beklagten in ihrer zivilrechtlichen Aussage, ihrer Lügen gegenüber den Voruntersuchungsdiensten und ihren offensichtlichen Lügen über ihr eigenes Gewicht während ihrer Haft im BOP kann das Gericht viele der Beschwerden der Beklagten über ihre Haftbedingungen zu Recht zurückweisen. Einfach gesagt, die Beklagte lügt, wenn es ihr passt."
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